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DIBt-Zulassung: Was bedeutet das?

Sollte eine Sanierung der Leitungen und Rohre in Ihrem Gebäude notwendig sein, achten Sie darauf, dass nur zugelassene Produkte eingesetzt werden. Die Produkte müssen eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) für den jeweiligen Anwendungsfall haben – wie zum Beispiel für die Sanierung von im Haus verlegten Leitungen oder unterirdisch auf dem Grundstück verlegten Leitungen und Rohren.

Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung ist der Klassiker unter den nationalen Verwendbarkeitsnachweisen für Bauprodukte. Sie wird vom DIBt schon seit 1968 erteilt. In der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung werden die bauaufsichtlich relevanten Eigenschaften des Bauprodukts, die Verwendungsbereiche sowie Aspekte der Verarbeitung, Transport, Lagerung, Kennzeichnung und Übereinstimmungsbestätigung geregelt.

Das Deutsche Institut für Bautechnik hat eine zentrale Funktion im Bauwesen: Mit seinen Zulassungen, Genehmigungen und Bewertungen gewährleistet es die Sicherheit von Bauwerken und unterstützt gleichzeitig die Entwicklung neuer Bauprodukte und Bauarten. Das DIBt ist eine technische Behörde und zugleich Dienstleister für die Bauwirtschaft.

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DIBt-Zulassung für den BRAWOLINER®

Der BRAWOLINER® (der Schlauchliner oder Inliner von BRAWO® SYSTEMS) erfüllt sämtliche bautechnischen Anforderungen – von DIN EN ISO 11296-4 bis hin zu DIBt Z-42.3-362, DIBT Z-42.3-499 und DIBt Z-42.3-566 – und ist vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) für alle Einsätze in der Gebäude- und Grundstücksentwässerung zugelassen.

 

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